Bewährungsstrafe für Uhrenfälschungen
Zwischen Januar 2004 und Februar 2005 hatte ein 26 Jahre alter Mann insgesamt 671 Uhrenfälschungen über das Internet verkauft und dabei rund 119 000 Euro umgesetzt. Dafür wurde er jetzt vom Schöffengericht in Bochum zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Da er die Angebote auf seinen Internetseiten als nachgemachte Produkte gekennzeichnet hatte, lautete das Urteil auf gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung und nicht auf Betrug – sonst wäre der Händler wohl kaum einer Haftstrafe entgangen.
Die Uhren hatte sich der 26-jährige mit deutschem und polnischem Pass in Polen gekauft und sie dann nach Deutschland eingeführt und in seinem Internetshop zu Preisen zwischen 100 und 200 Euro angeboten. Der Händler betrieb das Geschäft sogar weiter, nachdem einer der geschädigten Hersteller per Strafanzeige eine Hausdurchsuchung bei ihm erwirkt hatte.
Dass der Fall erst jetzt vor Gericht kam, lag an der Tatsache, dass der Täter nach 2005 in Polen lebte. Erst als der Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wurde, stellte er sich den deutschen Behörden.
Nach der Justiz interessiert sich nun wohl das Finanzamt für den Mann: Die Gewinne seiner Aktivitäten sind bislang nämlich nicht versteuert. wam